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Die Behandlungskosten setzen sich bei Privatversicherten und Zusatzkrankenversicherten aus der Abrechnung gemäß des Referenzbereiches der GebüH zusammen. Auch bei selbstzahlenden Patienten setzen sich die Kosten aus Behandlungsposten zusammen.
Falls Sie hierzu Fragen haben, setzen Sie sich bitte in Kontakt mit mir.
Heilpraktiker sind berechtigt, mit der privaten Krankenkasse, Beihilfe oder ggf. einer
entsprechenden Zusatzversicherung abzurechnen. Hierzu ist keinerlei Verordnung durch
einen Arzt nötig.
Rolfing wird von den Finanzämtern als Heilmethode anerkannt. Die Kosten dafür sind deshalb grundsätzlich (soweit nicht durch private Krankenversicherungen abgedeckt) als Sonderausgaben absetzbar. Allerdings gelten je nach Einkommen, Familienstand und Anzahl der Kinder Sonderausgaben bis zu einer bestimmen Höhe als zumutbar. Erst wenn die gesamten Sonderausgaben diesen individuellen Sockelbetrag übersteigen, sind die darüber hinausgehenden Kosten absetzbar.
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